Allgemeine Bedingungen und Konditionen

ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN

PRINCE FIBRE TECH BV

Fassung vom 17. Juni 2019

Artikel 1: Allgemeines

In diesen allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten die folgenden Definitionen:

 

Benutzer:

der Benutzer dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen, und zwar

Prince Fibre tech bv (im Folgenden Prince Fibre)

mit Sitz in Dronten,

De Vecht 44

8253 PH DRONTEN DIE NIEDERLANDE

Eingetragen unter der Nummer 39043085 Handelskammer Lelystad

 

Kupfer:

die Gegenpartei von Prince Fibre, die im Rahmen einer beruflichen oder geschäftlichen Tätigkeit handelt:

Vereinbarung:

Der Vertrag über den Kauf und die Lieferung von Waren zwischen Prince Fibre und dem Abnehmer.

 

Die Bestimmungen dieser allgemeinen Einkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Angebote und für alle Verträge zwischen Prince Fibre und dem Abnehmer, auf die Prince Fibre diese Bedingungen für anwendbar erklärt hat. Diese Einkaufs- und Lieferbedingungen werden auch gegenüber den von Prince Fibre zu beauftragenden Zwischenhändlern festgelegt. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers sind ausgeschlossen.

Die Bestimmungen dieser allgemeinen Einkaufs- und Lieferbedingungen werden vom Käufer akzeptiert, wenn der Käufer – in welcher Form auch immer – die Annahme des Angebots oder der Offerte durch eine “Auftragsbestätigung” zeigt. Prince Fibre darf davon ausgehen, dass der Käufer diese Einkaufs- und Lieferbedingungen vor der Auftragsbestätigung zur Kenntnis genommen hat und braucht diese Tatsache nicht auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen.

 

Wenn die Parteien ausdrücklich und schriftlich von diesen Einkaufs- und Lieferbedingungen durch Aufhebung oder Nichtigerklärung abweichen, müssen Prince Fibre und der Abnehmer sich dennoch beraten, um neue Ersatzbestimmungen zu vereinbaren. Diese Ersatzerklärungen müssen von beiden Parteien schriftlich angenommen werden. Kommt keine Einigung zustande, so bleiben die vorliegenden Verkaufs- und Lieferbedingungen in vollem Umfang in Kraft.

Im Falle der Nichtigkeit oder Aufhebung einer oder mehrerer Bedingungen dieser Einkaufs- und Lieferbedingungen bleiben die anderen, nicht erwähnten Bedingungen dieser Einkaufs- und Lieferbedingungen in vollem Umfang in Kraft und wirksam.

 

Artikel 2: Angebote/Kostenvoranschläge

(1) Alle Angebote in Form von ausgegebenen “Zielpreisen” von Prince Fibre sind unverbindlich, es sei denn, das Angebot enthält eine Frist für die Annahme.

(2) Alle von Prince Fibre unterbreiteten Angebote sind unverbindlich; sie sind 30 Tage lang gültig, sofern nicht anders angegeben. Prince Fibre ist nur dann an Angebote und Offerten gebunden, wenn deren Annahme vom Abnehmer innerhalb von 30 Tagen schriftlich bestätigt wird.

(3) Die Angebote und Kostenvoranschläge gelten nicht automatisch für Nachbestellungen des Käufers.

4.Prince Fibre kann vom Abnehmer verlangen, dass er vor der Annahme des Auftrags und/oder der Lieferung eine Sicherheit in einer für ihn akzeptablen Form für die Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen leistet.

(5) Ein zusammengesetztes Angebot (Offerte) verpflichtet Prince Fibre nicht zur Lieferung eines Teils der im Angebot oder in der Offerte enthaltenen Artikel zu einem entsprechenden Teil des angebotenen Preises.

6. eventuelle Text-/Tippfehler sind ausdrücklich vorbehalten und berechtigen den Käufer nicht zum Verkauf. Prince Fibre muss dem Käufer jedoch innerhalb von zwei Werktagen nach der “Auftragsbestätigung” durch den Kunden eine schriftliche begründete Korrektur vorschlagen.

 

Artikel 3: Durchführung

(1) Wenn und soweit es für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erforderlich ist, ist Prince Fibre berechtigt, bestimmte Arbeiten durch Dritte ausführen zu lassen.

(2) Der Abnehmer wird Prince Fibre alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig zur Verfügung stellen. Im Falle einer nicht rechtzeitigen Bereitstellung/falschen Bereitstellung durch den Abnehmer ist Prince Fibre berechtigt, die Ausführung des Auftrags auszusetzen und dem Abnehmer eventuelle Verzugskosten zu den geltenden Branchentarifen in Rechnung zu stellen. Der Käufer schützt Prince Fibre vor allen Ansprüchen Dritter, die im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrages Schaden erleiden und dem Käufer zuzuschreiben sind.

 

Artikel 4: Lieferung

1. die Lieferung erfolgt ab dem Lager von Prince Fibre, sofern nicht anders vereinbart.

(2) Der Abnehmer ist verpflichtet, die Waren zu dem Zeitpunkt abzunehmen, zu dem Prince Fibre sie ihm liefert (oder liefern lässt) oder zu dem Zeitpunkt, zu dem sie ihm vertragsgemäß zur Verfügung gestellt werden. Verweigert der Abnehmer die Annahme der Ware oder wird die Lieferung unmöglich, ist Prince Fibre berechtigt, die Ware auf Kosten und Risiko des Abnehmers zu lagern.

(3) Wenn der Käufer Prince Fibre für die Ausführung des Vertrages Daten zur Verfügung stellen muss, beginnt die Lieferfrist erst, wenn der Käufer Prince Fibre diese Daten zur Verfügung gestellt hat.

(4) Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, gilt die von Prince Fibre angegebene Lieferfrist als Richtwert und nicht als Frist.

5. Teillieferungen durch Prince Fibre sind nach dem Ermessen von Prince Fibre zulässig. Teillieferungen können nach dem Ermessen von Prince Fibre gesondert in Rechnung gestellt werden.

 

Artikel 5: Beanstandungen

Der Käufer hat das gelieferte Produkt bei der Lieferung oder so bald wie möglich danach auf Menge und Qualität zu prüfen. Erkennbare Mängel oder Fehlmengen müssen Prince Fibre innerhalb von 14 Werktagen nach dem Lieferdatum schriftlich mitgeteilt werden. Nicht sichtbare Mängel oder Fehlmengen sind innerhalb von drei Arbeitswochen nach Entdeckung, ausdrücklich jedoch innerhalb von drei Monaten nach Lieferung zu rügen.

Beanstandungen an bereits bearbeiteten Sendungen sind nicht möglich.

(3) Beanstandungen setzen die Zahlungsverpflichtung des Käufers nicht aus. Die Rückgabe der gelieferten Waren kann nur auf Vorschlag und nach schriftlicher Zustimmung von Prince Fibre erfolgen.

 

Artikel 6: Gewährleistung

1.Prince Fibre garantiert, dass die zu liefernden Waren den üblichen Anforderungen und Normen, die an sie gestellt werden können, entsprechen und frei von Konstruktionsfehlern sind. Diese Garantie gilt für einen Zeitraum von 1 Jahr ab dem Datum der Lieferung. Andere als die in diesen Bedingungen genannten Garantien werden nicht akzeptiert. Die allgemeinen Garantiebestimmungen von Prince Fibre gehen hierauf näher ein.

 

Artikel 7: Preise

Die Preise in Angeboten und Kostenvoranschlägen verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, zuzüglich Mehrwertsteuer, sonstiger Abgaben und etwaiger Verwaltungs-, Versand-, Transport-, Bearbeitungs- und Verpackungskosten.

2.Prince Fibre kann Preiserhöhungen an den Abnehmer weitergeben, wenn zwischen dem Zeitpunkt des Angebots/der Offerte und dem Zustandekommen des Vertrages wesentliche Preisänderungen eingetreten sind, jedoch nur, wenn diese Preiserhöhungen innerhalb von drei Monaten nach dem Abschluss des Vertrages eintreten.

 

Artikel 8: Zahlung

Die Zahlung hat innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum auf eine von Prince Fibre anzugebende Weise in der Währung zu erfolgen, in der die Rechnung erstellt wurde. Einwände gegen die Höhe der Rechnung setzen die Zahlungsverpflichtungen nicht aus.

(2) Nicht fristgerecht gezahlte Forderungen werden mit einem vertraglichen Zinssatz von 1 % pro Monat, beginnend einen Monat nach dem Rechnungsdatum, verzinst, wobei ein Teil eines Monats als ganzer Monat gilt.

3. Wenn der Abnehmer in Verzug ist, hat Prince Fibre Anspruch auf Ersatz der außergerichtlichen Kosten. Diese betragen 15 % der Forderung, mindestens jedoch 150,00 €.

(4) Im Falle der Liquidation, des Konkurses, der Pfändung des Vermögens des Abnehmers oder der Zahlungseinstellung des Abnehmers sind die Forderungen von Prince Fibre sofort fällig und zahlbar. In diesem Fall muss der Käufer für eine ordnungsgemäße, getrennte Lagerung der gelieferten Waren sorgen. Bei Nichteinhaltung kann Prince Fibre zusätzlich zu den ausstehenden Rechnungsbeträgen einen noch zu bestimmenden erheblichen Schadenersatz fordern.

 

Artikel 9: Eigentumsvorbehalt

Alle von Prince Fibre gelieferten Sachen bleiben Eigentum von Prince Fibre, bis der Käufer alle Verpflichtungen aus allen mit Prince Fibre geschlossenen Verträgen erfüllt hat.

Der Käufer ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu verpfänden oder anderweitig zu belasten. Darüber hinaus hat der Käufer für eine ordnungsgemäße, getrennte Lagerung der gelieferten Waren zu sorgen. Der Käufer verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware gegen Beschädigung und Diebstahl zu versichern und versichert zu halten.

(3) Bei Rückgabe der Ware wird dem Käufer der Wert der zurückgenommenen Ware oder der Zeitwert, falls dieser niedriger ist, abzüglich der entstandenen Kosten, die zu Lasten des Käufers gehen, gutgeschrieben.

 

Artikel 10: Haftung

Prince Fibre haftet für den vom Kunden erlittenen Schaden, der direkt und ausschließlich die Folge eines Prince Fibre zuzuschreibenden Produktfehlers ist.

(2) Im Falle einer berechtigten Inanspruchnahme dieser Garantie wird Prince Fibre höchstens den Schaden ersetzen, gegen den Prince Fibre versichert ist oder vernünftigerweise hätte versichert werden müssen. Wenn aus irgendeinem Grund keine Zahlung im Rahmen dieser Versicherung geleistet werden kann, erstattet Prince Fibre höchstens den Wert des Produkts gemäß der ursprünglichen Rechnung des ursprünglichen Käufers (mit einem Höchstbetrag von 10.000 €). Der Kläger kann nur der ursprüngliche Käufer sein.

Jegliche Haftung von Prince Fibre für irgendeine andere Form von Schaden ist ausgeschlossen, einschließlich zusätzlicher Entschädigung in irgendeiner Form, Ersatz für indirekte oder Folgeschäden oder Schaden durch entgangenen Gewinn.

 

Artikel 11: REACH-Erklärung

Prince Fibre bietet Produkte in der Rolle des “Downstream Users” an. Dennoch gibt Prince Fibre einige Empfehlungen für die Anwendung seiner Produkte. Diese sind in einer im Internet veröffentlichten REACH-Erklärung enthalten. Mit der Annahme der vorliegenden Einkaufs- und Lieferbedingungen durch den Käufer geht Prince Fibre davon aus, dass diese Empfehlungen gelesen und befolgt wurden.

Artikel 12: Gefahrübergang

Die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der vertragsgegenständlichen Produkte geht zu dem Zeitpunkt auf den Käufer über, zu dem diese in die Verfügungsgewalt des Käufers oder eines vom Käufer zu benennenden Dritten (Datum und Uhrzeit der Lieferung, Spediteur) gelangen.

 

Artikel 13: Höhere Gewalt

1.Prince Fibre ist nicht verpflichtet, irgendeine Verpflichtung zu erfüllen, wenn sie daran durch einen Umstand gehindert wird, der weder auf ihr Verschulden zurückzuführen ist, noch nach dem Gesetz, dem Rechtsakt oder der allgemein anerkannten Praxis auf ihre Rechnung geht. Zu diesen Umständen gehören: Lieferverzug von Lieferanten; Arbeitsstreik bei Prince Fibre, Warenknappheit, Streik oder Verspätung von Spediteuren; Krankheit des Personals in der Versandabteilung von Prince Fibre.

(2) Wenn Prince Fibre der Meinung ist, dass die Situation höherer Gewalt vorübergehender Natur ist, ist sie berechtigt, die Erfüllung des Vertrages auszusetzen, bis die Umstände, die die höhere Gewalt verursachen, oder die Folgen der höheren Gewalt nicht mehr auftreten.

 

Artikel 14: Streitigkeiten

(1) Die Parteien werden erst dann ein Gericht anrufen, wenn sie alle Anstrengungen unternommen haben, eine Streitigkeit einvernehmlich beizulegen. Für Streitigkeiten ist ausschließlich das Landgericht Overijssel zuständig.

(2) Jeder Vertrag zwischen Prince Fibre und dem Abnehmer unterliegt dem niederländischen Recht. Andere Verträge, wie das Wiener Kaufrechtsübereinkommen, sind von vornherein ausgeschlossen.

ALLGEMEINE GARANTIEERKLÄRUNG PRINCE FIBRE

Diese Garantiebestimmungen gelten nur für halbfertige Verbundwerkstoffprodukte, die von Prince Fibre geliefert werden.

 

Dauer der Garantie:

Für die zu liefernden Halbfertigprofile gewährt Prince Fibre eine 1-jährige Garantie auf die Produktqualität.

 

Weitere Inhalte der Produktqualitätsgarantie:

Aufrechterhaltung der konstruktiven Integrität der Ausgabe:

Festigkeitswerte(maximale Zugspannung in Längsrichtung)

Steifigkeitswerte(Emod-Zug in Längsrichtung)

spezifisch spezifizierte Toleranzen auf der Grundlage geltender EN-Normen / ASTM-Normen, sofern diese vom Kunden im Voraus schriftlich mit der Auftragsbestätigung angefordert wurden, zu gewährleisten. Prince Fibre ist nicht verpflichtet, den Kunden auf diese Toleranzen hinzuweisen (siehe andere Bestimmungen).

Andere als die oben geforderten Eigenschaften sollten auf Wunsch des Kunden von Prince Fibre gesondert schriftlich garantiert werden.

 

Ausschlüsse:

Produktmängel, die durch eine unsachgemäße Transportweise entstehen (es sei denn, sie entstehen durch eine nachweislich falsche/unvollständige Verpackung durch Prince Fibre);

Farb- und Strukturabweichungen sowie produktionsbedingte Oberflächenmängel, die im Auftrag verlangt werden, unabhängig davon, ob dieses Risiko vorher mit dem Kunden besprochen wurde;

Anwendungsmängel, die durch fehlerhafte Platzierung oder Installation, fehlerhaften Gebrauch (einschließlich mechanischer Abnutzung) oder mangelhafte Wartung verursacht werden (siehe andere Bestimmungen);

Anwendungsfehler, die durch das Anbringen zusätzlicher Teile, chemische Behandlungen oder Einflüsse oder durch Wechselwirkungen mit anderen Teilen verursacht werden.

 

Sonstige ergänzende Bestimmungen:

Wartung und Schutz:

Das Halbzeug ist von demjenigen, der es verarbeitet oder auf der Baustelle verwendet, durch geeignete Maßnahmen vor UV-Schäden, elektrischer Leitfähigkeit oder elektromagnetischer Induktion zu schützen. Die Frist hierfür beträgt mindestens 1 Monat nach der Lieferung;

Messung der Toleranzen:

Die Messung der Toleranzen sollte innerhalb von 14 Arbeitstagen nach Erhalt der Ware nach Prüfmethoden erfolgen, die auf allgemein anerkannten europäischen Normen beruhen.

Reparaturen:

Die Garantieverpflichtung erlischt vollständig, wenn Reparaturarbeiten an den gelieferten Produkten von Dritten ohne Beteiligung von Prince Fibre (schriftliche Mitteilung) durchgeführt werden.

Anfechtbarkeit und Recht auf Gegengutachten:

Ein Anspruch aus der gewährten Garantie kann nur geltend gemacht werden, wenn der Mangel Prince Fibre innerhalb von 14 Tagen nach seiner Entdeckung schriftlich mitgeteilt wurde oder vernünftigerweise hätte entdeckt werden können;

Die Partei, die sich auf die Garantie beruft, muss Prince Fibre (oder einem von Prince Fibre beauftragten sachkundigen Dritten) die Möglichkeit geben, eine eigene Untersuchung über die Art, die Schwere und die Ursachen eines angeblichen Mangels durchzuführen. Dies sollte innerhalb von 30 Tagen nach der schriftlichen Mitteilung der Beschwerde geschehen.

Allgemeines:

Der Nutzer übernimmt ausdrücklich die Verantwortung für:

  • Genauigkeit anwendbar;
  • Genauigkeit der Berechnung mit unseren Materialien.